top of page
Grüenderberatungen Logo.png

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

  • 3. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Von der Arbeitsagentur mit dem Vermittlungs- und Aktivierungsgutschein AVGS gefördert.




Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es eine besondere Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Existenzgründung: Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Hier kann die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ein individuelles Coaching (Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit) fördern.

Die wichtigsten Informationen über diese Maßnahme sind auf dieser Seite. Darüber hinaus bieten wir  ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in unserem Gründerbüros an. Hier stellen wir uns und unsere Arbeitsweise vor und wir können alle Fragen in Ruhe besprechen.


Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen?

Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Arbeitslose mit ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ebenfalls beantragen können diesen Gutschein von Arbeitslosigkeit Bedrohte (vor Ende der Befristung oder Kündigung) und Hochschulabsolventen die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind.Arbeitslose mit ALG II beantragen den Gutschein beim Jobcenter. In beiden Fällen gilt, dass die Erteilung des Gutscheins im Ermessen der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters liegt.Den Antrag auf einen AVGS kann auch formlos per Mail an die Arbeitsagentur gerichtet werden. Hierfür ist hier eine Vorlage. Auch die Bewilligung hierfür bekommst man von der Agentur auf dem Postweg.


Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung, wenn ich den Gutschein erhalten habe?

Das Coaching ist für Sie vollkommen kostenfrei, da wir über unseren Bildungsträger die Maßnahme direkt mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abrechnen. In vielen Fällen übernimmt die Agentur auch die Fahrtkosten zur Maßnahme oder Kinderbetreuung.


Was wird im Existenzgründungscoaching vermittelt?

Wir vermitteln alle relevanten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die für eine Selbstständigkeit benötigt werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Geschäftskonzept und erarbeiten konkrete Maßnahmen. 'Selbstverständlich unterstützen wir auch bei der Umsetzung und helfen so eine Entscheidungsgrundlage aufzubauen. Die exakten Beratungsinhalte stimmen wir dabei auf die persönlichen Anforderungen ab. Eine Liste der möglichen Themen des Coachings findet man hier.


Was sind die Gründe für ein solches Coaching?

Im Coaching erhält man Expertenwissen, Motivation und verbesserst seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.Sie erhalten eine neutrale Bewertung durch qualifizierte Berater - Unvoreingenommenheit und Ehrlichkeit stehen hier an erster Stelle.Ein Coach kann helfen, Gedanken und Wünsche zu konkretisieren, sortieren und zu priorisieren.Ein Coaching kann auch zu neuem Selbstbewusstsein verhelfen und die mentale Stärke aufbauen.Ein Coach unterstützt dabei, Entscheidungsgrundlagen aufzubauen und Entscheidungen umzusetzen.


Was sind die Rahmenbedingungen des Coachings?

Je nach bewilligten Stunden dauert diese Maßnahme 4 - 6 Wochen. In dieser Zeit finden persönliche Termine statt. Für diese Termine entsteht für Sie eine Anwesenheitspflicht. Das Coaching findet entweder in einem unserer Gründerbüros oder auf Wunsch auch Online statt.


Was ist ein Bildungsträger und was sind seine Aufgaben?

Wir haben uns für eine Zusammenarbeit mit einem renommierten Bildungsinstitut entschlossen. In der Zeit der Maßnahme arbeiten wir als Honorarkräfte für dieses Institut und leiten den AVGS-Gutschein zunächst an dieses weiter.


Welche Informationen benötigt der Sachbearbeiter von der Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Wir erstellen gerne für die Sachbearbeitung nach einem kostenfreien Erstgespräch ein Angebot. Hier sprechen wir auch darüber, wie der Antrag am besten gestellt wird. Die Maßnahmennummern für unsere AVGS-Beratungen lauten:

  • Maßnahmennummer für Weiterstadt: 415/402/25

  • Maßnahmennummer für Michelstadt: 415/401/25

  • Maßnahmennummer für Video-Coaching: 627/13/25

  • Maßnahmennummer für andere Standorte auf Anfrage


Auch das kostenfreie Erstberatungsgespräch  kann in jedem Fall persönlich oder per Videokonferenz stattfinden. Termine vereinbaren Sie hier.  

 
 
 

Kommentare


bottom of page